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Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen

Wir geben Ihnen Recht!

Aktuelles

Wir suchen:

zwei Rechtsanwälte (m/w/d)
Mit Schwerpunkt Erb- und Familienrecht bzw. Bau- und Mietrecht und einen Bürovorsteher (m/w/d)
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Wir suchen:

Mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
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Wir setzen unsere erfolgreiche Vortragsreihe "Homburger Kanzleiabend" auch 2024 fort. Die Termine für 2024 sind ab sofort verfügbar!
Mehr Infos zum Kanzleiabend...

Unser Team

Unsere Kanzlei besteht zur Zeit aus fünf Rechtsanwälten. Es handelt sich ausschließlich um hochspezialisierte Juristen mit besonderen Kenntnissen in ihren jeweiligen Fachgebieten, die ganz überwiegend auch einen oder mehrerere Fachwanwaltstitel führen.


RA JR Hans-Jürgen Gebhardt

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

Dr. Caroline Gebhardt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht

Uwe Hoffmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

RAin Karin Heuser
Fachanwältin für Familienrecht

RA Christoph Denig
Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsgebiete

Unsere Anwälte und Assessoren konzentrieren sich jeweils auf einige wenige Rechtsgebiete, in denen sie sich ständig anhand von Fachliteratur und durch Fachseminare fortbilden und spezialisieren.

 

Zuständig: RA Denig

Unter das Versicherungsrecht fallen alle möglichen Bereiche, in denen Sie sich durch Versicherungen gegen ein Lebensrisiko absichern wollen: Kfz-Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfall- / Berufsunfähigkeitsversicherung u.v.m. 

Im sogenannten Versicherungsfall, also dann, wenn Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen wollen, zeigen sich oftmals Probleme, wenn sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit beruft, weil Sie angeblich eine Vertragsverletzung begangen hätten. Dann gilt es, das "Kleingedruckte", also die Versicherungsbedingungen und die Argumentation der Versicherung genauestens zu überprüfen, bevor leichtfertig auf einen Anspruch verzichtet wird. Hier beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich gegenüber der Versicherung geltend.