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Zuständig: RAin Heuser

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, z. B.:

  • Berechnung von Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt / Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Vorbereitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens: Hausratsverteilung / Zuweisung der Ehewohnung
  • Güterrecht: Zugewinnausgleich / Auseinandersetzung Gütergemeinschaft / Versorgungsausgleich
  • Vorbereitung und Durchführung des Lebenspartnerschaftsaufhebungsverfahrens / Eheaufhebungsverfahrens / Vaterschaftsanfechtungsverfahrens / Vaterschaftsfeststellungsverfahrens / Adoptionsverfahrens
  • Beratung und Vertretung in Fragen des Sorgerechts (alleinige bzw. gemeinsame elterliche Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht)
  • Beratung und Vertretung in Fragen des Umgangsrechts (des Kindes, der Eltern, der Großeltern, der Geschwister, etc.)
  • Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts
  • Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
  • Auseinandersetzung der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
  • Vertragsgestaltung: Eheverträge / Lebenspartnerschaftsverträge / Scheidungsvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen