*

Das Arbeitsgericht Saarland hat am 24.09.2021 die Klage des Landessportverbandes (LSVS) gegen den früheren Hauptgeschäftsführer auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 10,2 Millionen Euro abgewiesen, wie dessen Rechtsanwältin Dr. Caroline Gebhardt aus Homburg mitteilt. Zur Begründung gab das Gericht an, dass weder zu einer Pflichtverletzung, noch zu einem Verschulden, noch zu einem kausalen Schaden ausreichend vorgetragen worden sei. Auch dem Vortrag zur Schadenshöhe konnte das Gericht nicht folgen.

Darüber berichtete u.a. auch der SR: https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=107498