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Zuständig: RA JR Gebhardt / RAin Dr. Gebhardt

Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht genau definiert und abgegrenzt. Grob gesagt versteht man hierunter die Gesamtheit der Vorschriften, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und in den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören daher insbesondere der Bereich der Normen über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe als auch der Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung (z.B. Preisrecht) und der Wirtschaftsförderung (z.B. Subventionen). Ferner gehören die Vorschriften über Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb - UWG) aber auch das Recht der wirtschaftlichen Organisationen (Kammern, Verbände) zum Bereich des Wirtschaftsrechts. 
In allen Bereichen des Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen unsere Beratung und Unterstützung an.

Zuständig: RA Denig

Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Es umfasst die Rechtsvorschriften, die vornehmlich für die öffentliche Verwaltung, ihre Organisation, ihr Verfahren, ihr Handeln, ihre Aufgaben und den Vollzug der Aufgaben gelten. Zum Verwaltungsrecht gehören u. a. das Recht des öffentlichen Dienstes, Straßen- und Wegerecht, Naturschutzrecht, Emissionsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wasserrecht. Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Im öffentlichen Recht geht es vor allem um

  • die Rechtmäßigkeit von hoheitlichen Maßnahmen
  • deren Abwehr durch gerichtlichen Rechtsschutz.

Es trifft nicht zu, dass der Staat immer Recht und der Bürger ihm stets zu gehorchen hätte. Dem Einzelnen stehen vielmehr viele rechtliche Möglichkeiten offen, sich gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen. Dabei ist es erstaunlich, wie viele behördliche Entscheidungen sich im Nachhinein als unrichtig herausstellen und sich - spätestens mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe - aus der Welt schaffen lassen. Sollten Sie daher einen behördlichen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bietet Ihnen eine anwaltliche Beratung wertvolle Hilfe. Dies gilt um so mehr, wenn Sie ein Vorgehen gegen den Bescheid beabsichtigen. Aber auch in anderen Fällen hoheitlichen Handelns können Gegenmaßnahmen Aussicht auf Erfolg versprechen - selbst wenn es sich dabei ausnahmsweise nicht um Verwaltungsrecht handeln sollte. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Fristen zu wahren sind und daher ein schnelles Tätigwerden angezeigt ist. Von uns können Sie in allen Fällen kompetente Hilfe erwarten.

 

Zuständig: RAin Dr. Gebhardt / RA Denig

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zunächst allgemeine Regelungen, die für alle Verträge gelten und im Anschluss besondere Regelungen für einzelne Vertragstypen, die bei Abschluss, Durchführung und ggf. Rückabwicklung des Vertrages zu berücksichtigen sind. Zu den Regelungen des Vertragsrechts gehört z. B.  die Frage, wie ein Vertrag zu Stande kommt und wie seine Wirkungen wieder beseitigt werden können, beispielsweise durch Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt.

Im Rahmen des Vertragsrechtes können zahlreiche unterschiedliche Problemkreise auftauchen. 

Wir beraten und vertreten Sie  - gerichtlich und außergerichtlich – bei allen gängigen Vertragstypen. Hierbei sind zahlreiche Konstellationen denkbar: So übernehmen wir nicht nur die Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, wir arbeiten auch gerne Ihre Vertragsunterlagen aus oder optimieren bereits vorhandene Verträge. Wir sind auch für sie da, wenn im Rahmen der Vertragsabwicklung Probleme auftreten, beispielsweise wenn Sie Mängelansprüche gegen Ihren Vertragspartner geltend machen wollen oder sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen, oder wenn Sie einen Vertrag auf für Sie möglichst günstige Weise wieder beenden möchten. Auch wenn der Vertrag sich bereits in der Durchführung oder in einem Rückabwicklungsstadium befindet, werden wir Sie im Hinblick auf Ihre diesbezüglichen Interessen bestmöglich beraten und vertreten.

 

Zuständig: RA Denig

Unter das Versicherungsrecht fallen alle möglichen Bereiche, in denen Sie sich durch Versicherungen gegen ein Lebensrisiko absichern wollen: Kfz-Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfall- / Berufsunfähigkeitsversicherung u.v.m. 

Im sogenannten Versicherungsfall, also dann, wenn Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen wollen, zeigen sich oftmals Probleme, wenn sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit beruft, weil Sie angeblich eine Vertragsverletzung begangen hätten. Dann gilt es, das "Kleingedruckte", also die Versicherungsbedingungen und die Argumentation der Versicherung genauestens zu überprüfen, bevor leichtfertig auf einen Anspruch verzichtet wird. Hier beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich gegenüber der Versicherung geltend.

Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Lippermann

Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.

Dies beinhaltet u.a.:

  • Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wobei bei bestehender Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen muss, wie 
    • Fahrzeugschaden, Sachverständigenkosten, Wertminderung, Mietwagen/Nutzungsausfall, Abschleppkosten etc, Schmerzensgeld, Verdienstausfallschaden, Haushaltsführungsschaden
  • Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im Straßenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.
  • Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsunterschreitung, Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzung etc.
  • Beratung bezüglich Führerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
  • Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden

 

Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Heuser

Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit- gleich welcher Art - begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren - unnötig - zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) Angaben zur Sache macht. Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Recht berufen, die Aussage zu verweigern, um sich dann möglichst umgehend an den Verteidiger (Anwalt) seines Vertrauens zu wenden. Im Rahmen einer Rücksprache können dann alle in der jeweiligen Situation erforderlichen weiteren Maßnahmen abgestimmt werden, um letztlich zu einem für Sie optimalen Ergebnis und Ausgang des Verfahrens zu gelangen. Wir verteidigen Sie nicht nur, soweit ein angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr betroffen ist, sondern auch bei allen anderen denkbaren Vorwürfen, etwa im Bereich der Vermögensdelikte oder nach tätlichen Auseinandersetzungen, jedoch auch bei dem Vorwurf, gegen Umwelt-, Bauvorschriften oder sozialrechtliche Gesetze und Vorschriften verstoßen zu haben.

Zuständig: RA Denig

Wenn es zu Problemen mit den Behörden der Arbeitsverwaltung, den Rentenversicherungsträgern, den Krankenkassen und vergleichbaren Einrichtungen kommt, beraten und vertreten wir Sie ebenfalls kompetent sowohl in Widerspruchsverfahren, wie auch vor den Sozialgerichten. Wenn Ihnen also durch Bescheide Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Erwerbsminderungsrenten versagt wurden, gegen Sie Sperr- oder Ruhezeiten verhängt wurden oder Ihr Antrag auf Feststellung Ihrer Schwerbehinderung abgelehnt wurde, wenden Sie sich an uns, wobei unbedingt beachtet werden muss, dass fast alle Rechtsmittelfristen nur einen Monat betragen.

Zuständig: RAin Heuser

Wir werden alle älter und dann stellen sich Fragen wie z. B.:

  • Unter welchen Voraussetzungen müssen Kinder für ihre Eltern Unterhalt zahlen?
  • Wie berechnet sich der zu zahlende Elternunterhalt?
  • Welche Auswirkungen haben eine mögliche Pflegebedürftigkeit der Eltern und die damit verbundenen Kosten auf das Familienvermögen?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Sozialhilfeträger Schenkungen der Eltern an die Kinder (z. B. Übertragung unseres Hausanwesens auf eines der Kinder) zurückfordern?
  • Wann ist es sinnvoll, eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) zu errichten?
  • Soll ich ein Testament errichten, in dem ich dem eingesetzten Erben zur Auflage mache, mich im Falle einer Pflegebedürftigkeit zu pflegen?
  • Gibt es jemanden, dem ich eine Vorsorgevollmacht erteilen kann?
  • Welchen Inhalt sollte eine eventuelle Vorsorgevollmacht haben?
  • Soll ich eine Betreuungsverfügung errichten und wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • Soll ich eine Patientenverfügung errichten, und wenn ja, mit welchem Inhalt?
  • Für welche Wohnform (z. B. Seniorenwohnheim, Altenheim, Pflegeheim) soll ich mich im Alter entscheiden?
  • Wie soll ich mich verhalten, wenn mir im Falle eines Verkehrsunfalls eine altersbedingte Fahruntüchtigkeit vorgeworfen wird und eine Entziehung meines Führerscheins im Raum steht?

Die obigen Fragen sind nur eine beispielhafte Aufzählung von Fragen, die sich ältere Menschen und ihre Angehörigen immer häufiger stellen. Wir beraten sie und ihre Angehörigen zu allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und helfen Ihnen gerne, die richtigen Antworten auf diese Fragen zu finden.

Zuständig: RA Hoffmann 

Fast alle Aspekte des menschlichen Zusammenlebens bergen die Gefahr in sich, einen Schaden zu verursachen und zu erleiden. Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich in verschiedenen Bereichen des Zivilrechts bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen, z. B.:

  • Ersatzansprüche aus der Verletzung von Verträgen
  • Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen
  • Produkthaftung
  • Schmerzensgeldansprüche
  • Ersatzansprüche aus Gefährdungshaftung

Zuständig: RAin Dr. Gebhardt


Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert außergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:

  • Geltendmachung von Abhilfeansprüchen vor Ort bzw. Selbstabhilfe
  • Geltendmachung von Minderungsansprüchen (z. B. wegen Mangelhaftigkeit des gebuchten Hotels oder Mängeln bei der Beförderung)
  • Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaften
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln bzw. von Folgeschäden (beispielsweise Verlust des Gepäcks, sinnlos aufgewandte Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für An- und Abreise zum Ausgangsort der Reise)
  • Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
  • Kündigung des Reisevertrages
  • Stornierung der Reise, sei es durch den Reisenden, sei es durch den Reiseveranstalter
Zuständig: RAin Dr. Gebhardt

Wir betreuen unsere Mandanten in allen Bereichen des Medizinrechts.
Dieses umfasst:

  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Chiropraktiker, Logopäden, Masseure, usw.)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Arzneimittel und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht

Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht die Frage im Vordergrund, ob das vom Patienten beanstandete Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, so dass dem Patienten ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Arzt und /oder Krankenhausträger zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten, beispielsweise über Risiken eines operativen Eingriffs oder über Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen.

Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch.

Wir vertreten Ärzte und die Angehörigen anderer Heilberufe in allen berufsrechtlichen Fragen sowie in berufsrechtlichen Verfahren. Auch Vertragsgestaltung im Bereich der Heilberufe bieten wir an, wie z.B. Gestaltung der Übertragung einer vertragsärztlichen Zulassung oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft.

Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten.