Es trifft nicht zu, dass der Staat immer Recht und der Bürger ihm stets zu gehorchen hätte. Dem Einzelnen stehen vielmehr viele rechtliche Möglichkeiten offen, sich gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen. Dabei ist es erstaunlich, wie viele behördliche Entscheidungen sich im Nachhinein als unrichtig herausstellen und sich - spätestens mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe - aus der Welt schaffen lassen. Sollten Sie daher einen behördlichen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bietet Ihnen eine anwaltliche Beratung wertvolle Hilfe. Dies gilt um so mehr, wenn Sie ein Vorgehen gegen den Bescheid beabsichtigen. Aber auch in anderen Fällen hoheitlichen Handelns können Gegenmaßnahmen Aussicht auf Erfolg versprechen - selbst wenn es sich dabei ausnahmsweise nicht um Verwaltungsrecht handeln sollte. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Fristen zu wahren sind und daher ein schnelles Tätigwerden angezeigt ist. Von uns können Sie in allen Fällen kompetente Hilfe erwarten.
Zuständig: RAin Dr. Gebhardt / RA Denig
Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zunächst allgemeine Regelungen, die für alle Verträge gelten und im Anschluss besondere Regelungen für einzelne Vertragstypen, die bei Abschluss, Durchführung und ggf. Rückabwicklung des Vertrages zu berücksichtigen sind. Zu den Regelungen des Vertragsrechts gehört z. B. die Frage, wie ein Vertrag zu Stande kommt und wie seine Wirkungen wieder beseitigt werden können, beispielsweise durch Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt.
Im Rahmen des Vertragsrechtes können zahlreiche unterschiedliche Problemkreise auftauchen.
Wir beraten und vertreten Sie - gerichtlich und außergerichtlich – bei allen gängigen Vertragstypen. Hierbei sind zahlreiche Konstellationen denkbar: So übernehmen wir nicht nur die Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, wir arbeiten auch gerne Ihre Vertragsunterlagen aus oder optimieren bereits vorhandene Verträge. Wir sind auch für sie da, wenn im Rahmen der Vertragsabwicklung Probleme auftreten, beispielsweise wenn Sie Mängelansprüche gegen Ihren Vertragspartner geltend machen wollen oder sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen, oder wenn Sie einen Vertrag auf für Sie möglichst günstige Weise wieder beenden möchten. Auch wenn der Vertrag sich bereits in der Durchführung oder in einem Rückabwicklungsstadium befindet, werden wir Sie im Hinblick auf Ihre diesbezüglichen Interessen bestmöglich beraten und vertreten.
Zuständig: RA Denig
Unter das Versicherungsrecht fallen alle möglichen Bereiche, in denen Sie sich durch Versicherungen gegen ein Lebensrisiko absichern wollen: Kfz-Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfall- / Berufsunfähigkeitsversicherung u.v.m.
Im sogenannten Versicherungsfall, also dann, wenn Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen wollen, zeigen sich oftmals Probleme, wenn sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit beruft, weil Sie angeblich eine Vertragsverletzung begangen hätten. Dann gilt es, das "Kleingedruckte", also die Versicherungsbedingungen und die Argumentation der Versicherung genauestens zu überprüfen, bevor leichtfertig auf einen Anspruch verzichtet wird. Hier beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich gegenüber der Versicherung geltend.
Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Lippermann
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder bußgeldrechtlich wegen eines Verkehrsverstoßes ermittelt wird.
Dies beinhaltet u.a.:
Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Heuser
Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit- gleich welcher Art - begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren - unnötig - zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) Angaben zur Sache macht. Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Recht berufen, die Aussage zu verweigern, um sich dann möglichst umgehend an den Verteidiger (Anwalt) seines Vertrauens zu wenden. Im Rahmen einer Rücksprache können dann alle in der jeweiligen Situation erforderlichen weiteren Maßnahmen abgestimmt werden, um letztlich zu einem für Sie optimalen Ergebnis und Ausgang des Verfahrens zu gelangen. Wir verteidigen Sie nicht nur, soweit ein angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr betroffen ist, sondern auch bei allen anderen denkbaren Vorwürfen, etwa im Bereich der Vermögensdelikte oder nach tätlichen Auseinandersetzungen, jedoch auch bei dem Vorwurf, gegen Umwelt-, Bauvorschriften oder sozialrechtliche Gesetze und Vorschriften verstoßen zu haben.
Wir werden alle älter und dann stellen sich Fragen wie z. B.:
Die obigen Fragen sind nur eine beispielhafte Aufzählung von Fragen, die sich ältere Menschen und ihre Angehörigen immer häufiger stellen. Wir beraten sie und ihre Angehörigen zu allen Fragen, die ältere Menschen betreffen und helfen Ihnen gerne, die richtigen Antworten auf diese Fragen zu finden.
Zuständig: RAin Dr. Gebhardt
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert außergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:
Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht die Frage im Vordergrund, ob das vom Patienten beanstandete Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, so dass dem Patienten ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Arzt und /oder Krankenhausträger zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten, beispielsweise über Risiken eines operativen Eingriffs oder über Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen.
Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch.
Wir vertreten Ärzte und die Angehörigen anderer Heilberufe in allen berufsrechtlichen Fragen sowie in berufsrechtlichen Verfahren. Auch Vertragsgestaltung im Bereich der Heilberufe bieten wir an, wie z.B. Gestaltung der Übertragung einer vertragsärztlichen Zulassung oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft.
Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten.
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