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Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetzes (RVG).
Nur in wenigen – beispielsweise besonders umfangreichen – Fällen werden wir eine von dem RVG losgelöste Honorarvereinbarung vorschlagen. Eine solche kann ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vorsehen. Darüber hinaus bieten wir für unsere ständigen Mandanten den Abschluss von Beraterverträgen an, die ebenfalls entweder ein monatliches Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vorsehen.
Im Rahmen des RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert. Dieser wiederum bildet das Interesse des Betroffenen am Gewinn der jeweiligen Rechtssache ab. So beträgt beispielsweise der Streitwert für den Fall, dass ein Zahlungsanspruch i.H.v. 500,00 € geltend gemacht wird, 500,00 €. Für eine Beratung fallen dann Kosten einschließlich Umsatzsteuer i.H.v. 38,48 € an. Für die außergerichtliche Tätigkeit in der Regel 90,96 €.
 In einzelnen Fällen kann sich die Gebühr erhöhen, beispielsweise, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich und schwierig oder mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.

Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes. Diese sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel vom Unterliegenden getragen werden.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als Serviceleistung kostenfrei die Deckungsanfrage bei dieser. Generell sollten Sie sich aber bewusst sein, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken abdeckt; wir empfehlen daher, bereits vor Mandatserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Darstellung des Sachverhaltes telefonisch nachzufragen, ob Deckungsschutz bestehen kann.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskostenhilfe). Diese Leistungen können Sie erhalten, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu erfüllen. Gerne bearbeiten wir auch Ihr Beratung- und Prozesskostenhilfemandat. Ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung hierfür erfüllen, erfahren Sie an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.