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Wir stellen ein...

... zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

Mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)

Sie bieten:
- abgeschlossene Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte/n
- Berufserfahrung oder engagierte/r Berufseinsteiger/in
- selbständige Arbeitsweise und Eigeninitiative
- gute Umgangsformen

Wir bieten:

- überdurchschnittliche Bezahlung
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einer florierenden Anwaltskanzlei
- Tätigkeit in einem hochmodernen Bürogebäude
- technische Arbeitserleichterung, z. B. Spracherkennungssoftware
- selbständige Tätigkeit in Einzelsekretariaten
- individuelle Mitarbeiterförderung

Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen werden erbeten an:
Frau RAin Dr. Caroline Gebhardt persönlich (absolute Vertraulichkeit wird zugesichert)


Kontaktdaten finden sie hier!



Zwei Rechtsanwälte (m/w/d)
Sie sollen bei uns schwerpunktmäßig ein erb- und familienrechtliches bzw. bau- und mietrechtliches Dezernat betreuen. Bereitschaft zur Fortbildung setzen wir ebenso voraus wie zumindest befriedigende Staatsexamina.
Spezialisierung oder Fachanwaltstitel sind erwünscht, jedoch keine Bedingung.

Wir bieten:

  • leistungsgerechte Vergütung einschließlich Tragung der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Kostentragug für regelmäßige Fortbildung
  • einen komfortabel ausgestatteten Arbeitsplatz (z.B. juris, Dragon, eigenes Sekretariat) in einem hochmodernen Bürogebäude
  • kollegialen Austausch und angenehmes Arbeitsklima

Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen werden erbeten an:
Frau RAin Dr. Caroline Gebhardt persönlich (Absolute Vertraulichkeit wird zugesichert). 
Kontakt


Einen Bürovorsteher (m/w/d)

Sie bieten:

  • abgeschlossene Ausbildung zum Rechtswirt / zum Rechtsfachwirt (m/w/d)

oder:     abgeschlossene Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten (m/w/d) und vertiefte Kenntnisse im Vollstreckungs- u. Gebührenrecht

  • selbständige Arbeitsweise und Eigeninitiative

Wir bieten:

  • leistungsgerechte Bezahlung
  • unbefristetes Arbeitsverhältnis in einer florierenden Anwaltskanzlei
  • selbständige Tätigkeit in einem hochmodernen Bürogebäude
  • technische Arbeitserleichterungen, z. B. Spracherkennungssoftware
  • individuelle Mitarbeiterförderung

Bewerbungen mit Angabe der Gehaltsvorstellungen werden erbeten an:
Frau RAin Dr. Caroline Gebhardt persönlich (Absolute Vertraulichkeit wird zugesichert). 
Kontakt 



Wir bilden aus

Logo-Ausbildungskanzlei-4C-2Wir halten ständig neun Ausbildungsplätze für Rechtsanwaltsfachangestellte bereit. Die Mehrzahl unserer nichtanwaltlichen Mitarbeiter hat bei uns ihre Ausbildung absolviert und wurde danach in ein Arbeitsverhältnis übernommen. Abitur oder mittlere Reife sowie gute Deutschkenntnisse setzen wir voraus.

Außerdem bilden wir Rechtsreferendare aus.

Auch Schüler und Studenten können sich bei uns jederzeit um einen Praktikumsplatz bewerben.

Bewerbungen können das ganze Jahr über mit den üblichen schriftlichen Unterlagen bei Frau Rain Dr. Caroline Gebhardt persönlich eingereicht werden (absolute Vertraulichkeit wird zugesichert). Kontakt

Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetzes (RVG).
Nur in wenigen – beispielsweise besonders umfangreichen – Fällen werden wir eine von dem RVG losgelöste Honorarvereinbarung vorschlagen. Eine solche kann ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vorsehen. Darüber hinaus bieten wir für unsere ständigen Mandanten den Abschluss von Beraterverträgen an, die ebenfalls entweder ein monatliches Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vorsehen.
Im Rahmen des RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert. Dieser wiederum bildet das Interesse des Betroffenen am Gewinn der jeweiligen Rechtssache ab. So beträgt beispielsweise der Streitwert für den Fall, dass ein Zahlungsanspruch i.H.v. 500,00 € geltend gemacht wird, 500,00 €. Für eine Beratung fallen dann Kosten einschließlich Umsatzsteuer i.H.v. 38,48 € an. Für die außergerichtliche Tätigkeit in der Regel 90,96 €.
 In einzelnen Fällen kann sich die Gebühr erhöhen, beispielsweise, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich und schwierig oder mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.

Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes. Diese sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel vom Unterliegenden getragen werden.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als Serviceleistung kostenfrei die Deckungsanfrage bei dieser. Generell sollten Sie sich aber bewusst sein, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken abdeckt; wir empfehlen daher, bereits vor Mandatserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Darstellung des Sachverhaltes telefonisch nachzufragen, ob Deckungsschutz bestehen kann.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskostenhilfe). Diese Leistungen können Sie erhalten, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu erfüllen. Gerne bearbeiten wir auch Ihr Beratung- und Prozesskostenhilfemandat. Ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung hierfür erfüllen, erfahren Sie an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.