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Wir bieten jährlich mehrere Vorträge für Nichtjuristen zu allgemein interessanten oder aktuellen juristischen Themen an. Referenten sind in der Regel spezialisierte Anwälte unserer Kanzlei, vereinzelt aber auch Richter, Ministerialbeamte u. ä.

Die Veranstaltungen finden in unseren Seminarräumen statt und beginnen, um auch Berufstätigen die Teilnahme zu ermöglichen, um 18:30 Uhr.

Wir haben unsere erfolgreiche Vortragsreihe 2023 wieder aufgenommen und setzen sie auch 2024 fort!

Fällt leider aus – 05.03.2024: Der Verkehrsunfall – Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?
Referent: RA Uwe Hoffmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht

25.06.2024: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
Referentin: Rain Dr. jur. Caroline Gebhardt, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Medizinrecht

24.09.2024: Rente – Altersrente, Erwerbsminderungsrente, private Vorsorge
Referent: RA Christoph Denig, Fachanwalt für Sozialrecht

Die Teilnahme ist kostenlos.
Im Hinblick auf das begrenzte Platzangebot ist eine rechtzeitige Anmeldung ratsam, diese wird ausschließlich per E-Mail erbeten.

 

Am 17.10.2023 fand ein weiterer Kanzleiabend in unserer erfolgreichen Reihe "Homburger Kanzleiabende" statt zum Thema:

17.10.2023: Familienrecht – Unterhaltspflichten gegenüber Eltern, Kindern und Ehegatten
Referentin: RAin Karin Heuser – Fachanwältin für Familienrecht

Über weitere Veranstaltungen werden wir Sie immer zeitnah auf dieser Seite informieren. Wir freuen uns schon jetzt auf weitere interessante Themenabende zusammen mit Ihnen. Informationen zur Anmeldung werden wir rechtzeitig hier auf dieser Seite, unter "Aktuelles" und auf unserer Startseite bekannt geben.

Übersicht über die vergangenen Veranstaltungen

  • Reiserecht – Reisemängel - Unfälle und Bußgelder im Ausland – Rain Dr. Caroline Gebhardt – Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Medizinrecht & Justizrat RA Hans-Jürgen Gebhardt – Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht
  • Versicherungsrecht – Welche Versicherungen ein Verbraucher haben sollte – RA Christoph Denig – Fachanwalt für Sozialrecht
  • Seniorenrecht  – Führerschein – Haftung Angehöriger für Kosten der Heimunterbringung – Patientenverfügung – Erbrecht – Justizrat RA Hans-Jürgen Gebhardt – Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, RAin Karin Heuser – Fachanwältin für Familienrecht, RA Thorsten Schmidt – Tätigkeitsschwerpunkt: Erbrecht
  • Verkehrsrecht im Ausland – Unfälle und im Ausland begangene Verkehrsverstöße & Regulierung von Unfällen mit Ausländern in Deutschland – RA JR Gebhardt
  • Arzthaftungsrecht – Haftung und Beweislast – RAin Dr. Caroline Gebhardt
  • Erbrecht – Der letzte Wille – Testament und Erbvertrag, Gestaltung und Auslegung – RA Thorsten Schmidt
  • Sozialrecht – Arbeits-, Wege- und Schulunfälle insbesondere Anspruch auf Rente, Versorgungsleistungen und Umschulung
  • Verkehrsrecht – Verkehrsordnungswidrigkeiten – Bußgeld, Fahrverbot sowie Punkte und ihre Konsequenzen – RA JR Gebhardt
  • Arbeitsrecht – Arbeitsvertrag, Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Sonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) – RAin Dr. C. Gebhardt
  • Der Pflichtteil im Erbrecht – RA Schmidt
  • Bau- und Werkvertragsrecht - Verträge im Baurecht, VOB/B, Mängelrechte – RA Backes
  • Seniorenrecht – Vorsorgevollmacht, Erbrecht, Heimkosten, Elternunterhalt, Rentensteuer, Führerschein – RAin Heuser
  • Zivil- und strafrechtliche Haftung Eltern, Lehrern, Vereinsmitglieder u.ä. für die Verletzung der Aufsichtspflicht gegenüber Kindern – RA Hoffmann und Rain Rühl
  • Internet und Recht, insbesondere im Bereich Social-Media
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung - RAin Karin Heuser
  • Mietrecht
  • Arbeitsrecht - Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Klagefristen) – RAin Dr. C. Gebhardt, Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Vereinsrecht: Rechtliche Grundbedingungen der Vereinstätigkeit
  • Unfälle, Verkehrsverstöße und notwendige Versicherungen bei Auslandsreisen
  • Das neue Flensburger Punkteregister
  • Unterhalt
  • Die Reform des Flensburger Punkteregisters
  • Reisemängel und Fluggastrechte, Auslandsunfälle, Verkehrsverstöße im Ausland
  • Fallstricke für Internetnutzer
  • Wissenswertes aus dem Erbrecht - Testament, gesetzl. Erben, Pflichtteilsrecht
  • Forderungsmanagement für kleine und mittelständische Betriebe – RAin Dr. C. Gebhardt, Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Arzthaftung – RiBGH W. Wellner, Karlsruhe
  • Regulierung von Verkehrsunfällen – RA U. Hoffmann, Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Verteidigung in Bußgeld- u. Strafsachen – RA JR H.-J. Gebhardt, Fachanwalt für Straf- und Verkehrsrecht
  • Erbrecht – RAin K. Heuser, Fachanwältin für Familienrecht
  • Fallstricke im IT-Recht – RA T. Backes, LL. M. (IT-Recht)

Rechtsanwaltsgebühren
Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungs-
gesetzes (RVG).
Nur in wenigen – beispielsweise besonders umfangreichen – Fällen werden wir eine von dem RVG losgelöste Honorarvereinbarung vorschlagen. Eine solche kann ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vorsehen. Darüber hinaus bieten wir für unsere ständigen Mandanten den Abschluss von Beraterverträgen an, die ebenfalls entweder ein monatliches Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vorsehen.
Im Rahmen des RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert. Dieser wiederum bildet das Interesse des Betroffenen am Gewinn der jeweiligen Rechtssache ab. So beträgt beispielsweise der Streitwert für den Fall, dass ein Zahlungsanspruch i.H.v. 500,00 € geltend gemacht wird, 500,00 €. Für eine Beratung fallen dann Kosten einschließlich Umsatzsteuer i.H.v. 38,48 € an. Für die außergerichtliche Tätigkeit in der Regel 90,96 €.
 In einzelnen Fällen kann sich die Gebühr erhöhen, beispielsweise, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich und schwierig oder mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.

Gerichtskosten
Auch die Gerichtskosten richten sich regelmäßig nach der Höhe des Streitwertes. Diese sind vom Kläger vorzulegen und müssen in der Regel vom Unterliegenden getragen werden.

Rechtsschutzversicherung

Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie als Serviceleistung kostenfrei die Deckungsanfrage bei dieser. Generell sollten Sie sich aber bewusst sein, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht sämtliche rechtlichen Risiken abdeckt; wir empfehlen daher, bereits vor Mandatserteilung bei Ihrer Rechtsschutzversicherung unter Darstellung des Sachverhaltes telefonisch nachzufragen, ob Deckungsschutz bestehen kann.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Beratungs- und Prozesskostenhilfe ist eine spezielle Form der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfe) und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen (Prozesskostenhilfe). Diese Leistungen können Sie erhalten, wenn keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen hierzu erfüllen. Gerne bearbeiten wir auch Ihr Beratung- und Prozesskostenhilfemandat. Ob Sie die Voraussetzungen für die Gewährung hierfür erfüllen, erfahren Sie an dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht.