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Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen

Wir geben Ihnen Recht!

Aktuelles

Wir suchen:

zwei Rechtsanwälte (m/w/d)
Mit Schwerpunkt Erb- und Familienrecht bzw. Bau- und Mietrecht und einen Bürovorsteher (m/w/d)
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Wir suchen:

Mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
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Wir setzen unsere erfolgreiche Vortragsreihe "Homburger Kanzleiabend" auch 2024 fort. Die Termine für 2024 sind ab sofort verfügbar!
Mehr Infos zum Kanzleiabend...

Unser Team

Unsere Kanzlei besteht zur Zeit aus fünf Rechtsanwälten. Es handelt sich ausschließlich um hochspezialisierte Juristen mit besonderen Kenntnissen in ihren jeweiligen Fachgebieten, die ganz überwiegend auch einen oder mehrerere Fachwanwaltstitel führen.


RA JR Hans-Jürgen Gebhardt

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

Dr. Caroline Gebhardt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht

Uwe Hoffmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

RAin Karin Heuser
Fachanwältin für Familienrecht

RA Christoph Denig
Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsgebiete

Unsere Anwälte und Assessoren konzentrieren sich jeweils auf einige wenige Rechtsgebiete, in denen sie sich ständig anhand von Fachliteratur und durch Fachseminare fortbilden und spezialisieren.

Zuständig: RA Denig

Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Es umfasst die Rechtsvorschriften, die vornehmlich für die öffentliche Verwaltung, ihre Organisation, ihr Verfahren, ihr Handeln, ihre Aufgaben und den Vollzug der Aufgaben gelten. Zum Verwaltungsrecht gehören u. a. das Recht des öffentlichen Dienstes, Straßen- und Wegerecht, Naturschutzrecht, Emissionsrecht, Schulrecht, Hochschulrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Wasserrecht. Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Im öffentlichen Recht geht es vor allem um

  • die Rechtmäßigkeit von hoheitlichen Maßnahmen
  • deren Abwehr durch gerichtlichen Rechtsschutz.

Es trifft nicht zu, dass der Staat immer Recht und der Bürger ihm stets zu gehorchen hätte. Dem Einzelnen stehen vielmehr viele rechtliche Möglichkeiten offen, sich gegen staatliches Handeln zur Wehr zu setzen. Dabei ist es erstaunlich, wie viele behördliche Entscheidungen sich im Nachhinein als unrichtig herausstellen und sich - spätestens mit verwaltungsgerichtlicher Hilfe - aus der Welt schaffen lassen. Sollten Sie daher einen behördlichen Bescheid erhalten, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bietet Ihnen eine anwaltliche Beratung wertvolle Hilfe. Dies gilt um so mehr, wenn Sie ein Vorgehen gegen den Bescheid beabsichtigen. Aber auch in anderen Fällen hoheitlichen Handelns können Gegenmaßnahmen Aussicht auf Erfolg versprechen - selbst wenn es sich dabei ausnahmsweise nicht um Verwaltungsrecht handeln sollte. Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen Fristen zu wahren sind und daher ein schnelles Tätigwerden angezeigt ist. Von uns können Sie in allen Fällen kompetente Hilfe erwarten.