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Zuständig: RA Denig

Unter das Versicherungsrecht fallen alle möglichen Bereiche, in denen Sie sich durch Versicherungen gegen ein Lebensrisiko absichern wollen: Kfz-Kaskoversicherung, Private Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Unfall- / Berufsunfähigkeitsversicherung u.v.m. 

Im sogenannten Versicherungsfall, also dann, wenn Sie Ihre Versicherung in Anspruch nehmen wollen, zeigen sich oftmals Probleme, wenn sich die Versicherung auf Leistungsfreiheit beruft, weil Sie angeblich eine Vertragsverletzung begangen hätten. Dann gilt es, das "Kleingedruckte", also die Versicherungsbedingungen und die Argumentation der Versicherung genauestens zu überprüfen, bevor leichtfertig auf einen Anspruch verzichtet wird. Hier beraten wir Sie gerne und machen Ihre Ansprüche gerichtlich und/oder außergerichtlich gegenüber der Versicherung geltend.