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Herzlich Willkommen in der Anwaltskanzlei Gebhardt & Kollegen

Wir geben Ihnen Recht!

Aktuelles

Wir suchen:

zwei Rechtsanwälte (m/w/d)
Mit Schwerpunkt Erb- und Familienrecht bzw. Bau- und Mietrecht und einen Bürovorsteher (m/w/d)
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Wir suchen:

Mehrere Rechtsanwaltsfachangestellte (m/w/d)
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Wir setzen unsere erfolgreiche Vortragsreihe "Homburger Kanzleiabend" auch 2024 fort. Die Termine für 2024 sind ab sofort verfügbar!
Mehr Infos zum Kanzleiabend...

Unser Team

Unsere Kanzlei besteht zur Zeit aus fünf Rechtsanwälten. Es handelt sich ausschließlich um hochspezialisierte Juristen mit besonderen Kenntnissen in ihren jeweiligen Fachgebieten, die ganz überwiegend auch einen oder mehrerere Fachwanwaltstitel führen.


RA JR Hans-Jürgen Gebhardt

Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

Dr. Caroline Gebhardt
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Medizinrecht

Uwe Hoffmann
Fachanwalt für Verkehrsrecht 

RAin Karin Heuser
Fachanwältin für Familienrecht

RA Christoph Denig
Fachanwalt für Sozialrecht

Unsere Rechtsgebiete

Unsere Anwälte und Assessoren konzentrieren sich jeweils auf einige wenige Rechtsgebiete, in denen sie sich ständig anhand von Fachliteratur und durch Fachseminare fortbilden und spezialisieren.

Zuständig: RAin Dr. Gebhardt

Wir betreuen unsere Mandanten in allen Bereichen des Medizinrechts.
Dieses umfasst:

  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Chiropraktiker, Logopäden, Masseure, usw.)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Arzneimittel und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht

Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht die Frage im Vordergrund, ob das vom Patienten beanstandete Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, so dass dem Patienten ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem behandelnden Arzt und /oder Krankenhausträger zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung des Patienten, beispielsweise über Risiken eines operativen Eingriffs oder über Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemäßer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen.

Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherung durch.

Wir vertreten Ärzte und die Angehörigen anderer Heilberufe in allen berufsrechtlichen Fragen sowie in berufsrechtlichen Verfahren. Auch Vertragsgestaltung im Bereich der Heilberufe bieten wir an, wie z.B. Gestaltung der Übertragung einer vertragsärztlichen Zulassung oder die Gründung einer Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft.

Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten.