Die Gebühren unserer anwaltlichen Tätigkeit berechnen wir grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Nur in wenigen – beispielsweise besonders umfangreichen – Fällen werden wir eine von dem RVG losgelöste Honorarvereinbarung vorschlagen. Eine solche kann ein Pauschalhonorar oder ein Stundenhonorar vorsehen. Darüber hinaus bieten wir für unsere ständigen Mandanten den Abschluss von Beraterverträgen an, die ebenfalls entweder ein monatliches Pauschalhonorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis vorsehen.
Im Rahmen des RVG richten sich die Anwaltskosten in der Regel nach dem Streitwert, bzw. nach dem Gegenstandswert. Dieser wiederum bildet das Interesse des Betroffenen am Gewinn der jeweiligen Rechtssache ab. So beträgt beispielsweise der Streitwert für den Fall, dass ein Zahlungsanspruch i.H.v. 500,00 € geltend gemacht wird, 500,00 €. Für eine Beratung fallen dann Kosten einschließlich Umsatzsteuer i.H.v. 40,46 € an. Für die außergerichtliche Tätigkeit in der Regel 95,60 €.
In einzelnen Fällen kann sich die Gebühr erhöhen, beispielsweise, wenn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich und schwierig oder mit einem besonderen Haftungsrisiko verbunden ist.