Arbeitsrecht
Zuständige Rechtsanwälte
Wir bieten sowohl fĂ¼r Arbeitnehmer als auch fĂ¼r Arbeitgeber eine umfassende Beratung und natĂ¼rlich auch auĂŸergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Dies betrifft zum einem Fälle einer KĂ¼ndigung oder Ă„nderungskĂ¼ndigung, wobei Arbeitnehmer hier bitte unbedingt beachten sollten, dass die Einreichung einer KĂ¼ndigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht kraft Gesetz nur binnen drei Wochen nach Erhalt der KĂ¼ndigung möglich ist.
Wir beraten und vertreten Sie jedoch beispielsweise auch bei Erteilung von Abmahnungen, Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf Urlaubsfragen sowie alle ZahlungsansprĂ¼che, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren können, also auf Lohn und Gehalt einschlieĂŸlich ĂœberstundenvergĂ¼tung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen usw.
Wir entwerfen oder Ă¼berprĂ¼fen gerne Ihre Arbeitsverträge.
Falls es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu Schadensersatz – und Haftungsfragen kommt, können Sie ebenfalls auf unsere UnterstĂ¼tzung bauen.
Gleiches gilt in sogenannten "Mobbing" -Fällen sowie allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebsrates entstehen können.