Bau- und Architektenrecht
Zuständiger Rechtsanwalt
Wir beraten und vertreten Sie auĂŸergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:
  • ĂœberprĂ¼fung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B fĂ¼r Bauherren und Bauunternehmer
  • Sicherung bauvertraglicher AnsprĂ¼che, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
  • Durchsetzung von MängelgewährleistungsansprĂ¼chen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (NacherfĂ¼llung, Schadensersatz, Minderung, RĂ¼cktritt etc.) und damit einhergehenden ZurĂ¼ckbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten
  • Abwehr unberechtigter WerklohnansprĂ¼che (Mehr-, Minderleistungen, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen)
  • Beratung und Vertretung des Bauunternehmers in Fragen der Forderungssicherung / VergĂ¼tung und des Umfangs von WerklohnansprĂ¼chen / Gewährleistung
  • Beratung und Vertretung des Architekten/Sonderfachmanns
  • in Fragen der Voraussetzungen und Durchsetzung von Honorarforderungen nach HOAI
  • in Fragen der Gewährleistung