Wir beraten und vertreten Sie auĂŸergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:
ĂœberprĂ¼fung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B fĂ¼r Bauherren und Bauunternehmer
Sicherung bauvertraglicher AnsprĂ¼che, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
Durchsetzung von MängelgewährleistungsansprĂ¼chen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (NacherfĂ¼llung, Schadensersatz, Minderung, RĂ¼cktritt etc.) und damit einhergehenden ZurĂ¼ckbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten