Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich, gerichtlich und schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des privaten und öffentlichen Baurechts, z.B.:
Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach dem BGB oder nach der VOB/B für Bauherren und Bauunternehmer
Sicherung bauvertraglicher Ansprüche, z.B. durch Einleitung selbständiger Beweisverfahren und Vermittlung von Privatgutachten
Durchsetzung von Mängelgewährleistungsansprüchen des Bauherren nach BGB und VOB/B gegen Bauunternehmer, Architekten und Sonderfachleute (Nacherfüllung, Schadensersatz, Minderung, Rücktritt etc.) und damit einhergehenden Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechten