Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert auĂŸergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:
Geltendmachung von AbhilfeansprĂ¼chen vor Ort bzw. Selbstabhilfe
Geltendmachung von MinderungsansprĂ¼chen (z. B. wegen Mangelhaftigkeit des gebuchten Hotels oder Mängeln bei der Beförderung)
Geltendmachung von AusgleichsansprĂ¼chen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaften
Geltendmachung von SchadenersatzansprĂ¼chen aufgrund von Reisemängeln bzw. von Folgeschäden (beispielsweise Verlust des Gepäcks, sinnlos aufgewandte Kosten fĂ¼r eine ReiserĂ¼cktrittsversicherung oder fĂ¼r An- und Abreise zum Ausgangsort der Reise)
Geltendmachung von EntschädigungsansprĂ¼chen fĂ¼r nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
KĂ¼ndigung des Reisevertrages
Stornierung der Reise, sei es durch den Reisenden, sei es durch den Reiseveranstalter