Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert außergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:
Geltendmachung von Abhilfeansprüchen vor Ort bzw. Selbstabhilfe
Geltendmachung von Minderungsansprüchen (z. B. wegen Mangelhaftigkeit des gebuchten Hotels oder Mängeln bei der Beförderung)
Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaften
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln bzw. von Folgeschäden (beispielsweise Verlust des Gepäcks, sinnlos aufgewandte Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für An- und Abreise zum Ausgangsort der Reise)
Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
Kündigung des Reisevertrages
Stornierung der Reise, sei es durch den Reisenden, sei es durch den Reiseveranstalter