Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht genau definiert und abgegrenzt. Grob gesagt versteht man hierunter die Gesamtheit der Vorschriften, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und in den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören daher insbesondere der Bereich der Normen Ă¼ber die Zulassung zu Beruf und Gewerbe als auch der Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung (z.B. Preisrecht) und der Wirtschaftsförderung (z.B. Subventionen). Ferner gehören die Vorschriften Ă¼ber Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. das Gesetz Ă¼ber den unlauteren Wettbewerb - UWG) aber auch das Recht der wirtschaftlichen Organisationen (Kammern, Verbände) zum Bereich des Wirtschaftsrechts.
In allen Bereichen des Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen unsere Beratung und UnterstĂ¼tzung an.