Das bĂ¼rgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zunächst allgemeine Regelungen, die fĂ¼r alle Verträge gelten und im Anschluss besondere Regelungen fĂ¼r einzelne Vertragstypen, die bei Abschluss, DurchfĂ¼hrung und ggf. RĂ¼ckabwicklung des Vertrages zu berĂ¼cksichtigen sind. Zu den Regelungen des Vertragsrechts gehört z. B. die Frage, wie ein Vertrag zu Stande kommt und wie seine Wirkungen wieder beseitigt werden können, beispielsweise durch KĂ¼ndigung, Anfechtung oder RĂ¼cktritt.
Im Rahmen des Vertragsrechtes können zahlreiche unterschiedliche Problemkreise auftauchen.
Wir beraten und vertreten Sie - gerichtlich und auĂŸergerichtlich – bei allen gängigen Vertragstypen. Hierbei sind zahlreiche Konstellationen denkbar: So Ă¼bernehmen wir nicht nur die Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, wir arbeiten auch gerne Ihre Vertragsunterlagen aus oder optimieren bereits vorhandene Verträge. Wir sind auch fĂ¼r sie da, wenn im Rahmen der Vertragsabwicklung Probleme auftreten, beispielsweise wenn Sie MängelansprĂ¼che gegen Ihren Vertragspartner geltend machen wollen oder sich solchen AnsprĂ¼chen ausgesetzt sehen, oder wenn Sie einen Vertrag auf fĂ¼r Sie möglichst gĂ¼nstige Weise wieder beenden möchten. Auch wenn der Vertrag sich bereits in der DurchfĂ¼hrung oder in einem RĂ¼ckabwicklungsstadium befindet, werden wir Sie im Hinblick auf Ihre diesbezĂ¼glichen Interessen bestmöglich beraten und vertreten.