Medizinrecht
Zuständige Rechtsanwältin
Wir betreuen unsere Mandanten in allen Bereichen des Medizinrechts.
Dieses umfasst:
  • Recht der medizinischen Behandlung
  • Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung
  • Berufsrecht der Heilberufe (Ă„rzte, Heilpraktiker, Psychotherapeuten, Ergotherapeuten, Hebammen, Chiropraktiker, Logopäden, Masseure, usw.)
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
  • VergĂ¼tungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Arzneimittel und Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht
Im Bereich des Arzthaftungsrechts steht die Frage im Vordergrund, ob das vom Patienten beanstandete Ergebnis einer ärztlichen Behandlung auf einen schuldhaften ärztlichen Behandlungsfehler zurĂ¼ckzufĂ¼hren ist, so dass dem Patienten ein Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenĂ¼ber dem behandelnden Arzt und /oder Krankenhausträger zusteht. Auch eine nicht ordnungsgemĂ¤ĂŸe Aufklärung des Patienten, beispielsweise Ă¼ber Risiken eines operativen Eingriffs oder Ă¼ber Behandlungsalternativen, kann - selbst bei an sich ordnungsgemĂ¤ĂŸer Behandlung - einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begrĂ¼nden.
Im Bereich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung setzen wir Ihre AnsprĂ¼che gegenĂ¼ber Ihrer Versicherung durch.
Wir vertreten Ă„rzte und die Angehörigen anderer Heilberufe in allen berufsrechtlichen Fragen sowie in berufsrechtlichen Verfahren. Auch Vertragsgestaltung im Bereich der Heilberufe bieten wir an, wie z.B. Gestaltung der Ăœbertragung einer vertragsärztlichen Zulassung oder die GrĂ¼ndung einer Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft.
Wir vertreten sowohl Ärzte als auch Patienten.