Wir beraten und vertreten Sie auĂŸergerichtlich gerichtlich auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, wie etwa in der Geltendmachung Ihrer SchadensersatzansprĂ¼che nach einem Verkehrsunfall oder wenn gegen Sie straf- oder buĂŸgeldrechtlich wegen eines VerkehrsverstoĂŸes ermittelt wird.
Dies beinhaltet u.a.:
Geltendmachung von Sach- und Personenschäden nach einem Verkehrsunfall, wobei bei bestehender Haftung des Unfallgegners dessen Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsanwaltes tragen muss, wie
Vertretung in Verkehrsstrafsachen wie Fahren unter Alkohol/Drogen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Nötigung im StraĂŸenverkehr, fahrlässige Körperverletzung etc.
Vertretung in Ordnungswidrigkeiten-/BuĂŸgeldverfahren wie GeschwindigkeitsĂ¼berschreitung, Abstandsunterschreitung, RotlichtverstĂ¶ĂŸe oder Vorfahrtsverletzung etc.
Beratung bezĂ¼glich FĂ¼hrerscheinentzug/Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Streitigkeiten mit Ihrer Kaskoversicherung, etwa bei Wildschaden