Zuständig: RAin Dr. Gebhardt
Wir bieten sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber eine umfassende Beratung und natürlich auch außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Dies betrifft zum einem Fälle einer Kündigung oder Änderungskündigung, wobei Arbeitnehmer hier bitte unbedingt beachten sollten, dass die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht kraft Gesetz nur binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich ist.
Wir beraten und vertreten Sie jedoch beispielsweise auch bei Erteilung von Abmahnungen, Meinungsverschiedenheiten im Bezug auf Urlaubsfragen sowie alle Zahlungsansprüche, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren können, also auf Lohn und Gehalt einschließlich Überstundenvergütung, Gratifikation, Sonderzahlungen, Spesen usw.
Wir entwerfen oder überprüfen gerne Ihre Arbeitsverträge.
Falls es im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis zu Schadensersatz – und Haftungsfragen kommt, können Sie ebenfalls auf unsere Unterstützung bauen.
Gleiches gilt in sogenannten "Mobbing" -Fällen sowie allen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Betriebsrates entstehen können.