Zuständig: RA JR Gebhardt / RAin Dr. Gebhardt
Der Begriff des Wirtschaftsrechts ist nicht genau definiert und abgegrenzt. Grob gesagt versteht man hierunter die Gesamtheit der Vorschriften, welche die selbständige Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und in den freien Berufen begrenzen und lenken. Zum Wirtschaftsrecht gehören daher insbesondere der Bereich der Normen über die Zulassung zu Beruf und Gewerbe als auch der Bereich der staatlichen Wirtschaftslenkung (z.B. Preisrecht) und der Wirtschaftsförderung (z.B. Subventionen). Ferner gehören die Vorschriften über Wettbewerbsbeschränkungen (z.B. das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb - UWG) aber auch das Recht der wirtschaftlichen Organisationen (Kammern, Verbände) zum Bereich des Wirtschaftsrechts.
In allen Bereichen des Wirtschaftsrechts bieten wir Ihnen unsere Beratung und Unterstützung an.