Zuständig: RAin Heuser
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich auf allen Gebieten des Ehe- und Familienrechts, z. B.:
- Berechnung von Kindesunterhalt / Ehegattenunterhalt / Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Vorbereitung und Durchführung eines Scheidungsverfahrens: Hausratsverteilung / Zuweisung der Ehewohnung
- Güterrecht: Zugewinnausgleich / Auseinandersetzung Gütergemeinschaft / Versorgungsausgleich
- Vorbereitung und Durchführung des Lebenspartnerschaftsaufhebungsverfahrens / Eheaufhebungsverfahrens / Vaterschaftsanfechtungsverfahrens / Vaterschaftsfeststellungsverfahrens / Adoptionsverfahrens
- Beratung und Vertretung in Fragen des Sorgerechts (alleinige bzw. gemeinsame elterliche Sorge / Aufenthaltsbestimmungsrecht)
- Beratung und Vertretung in Fragen des Umgangsrechts (des Kindes, der Eltern, der Großeltern, der Geschwister, etc.)
- Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Vormundschaftsrechts
- Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz
- Auseinandersetzung der nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft
- Vertragsgestaltung: Eheverträge / Lebenspartnerschaftsverträge / Scheidungsvereinbarungen / Trennungsvereinbarungen