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Zuständig: RAin Dr. Gebhardt / RA Denig

Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zunächst allgemeine Regelungen, die für alle Verträge gelten und im Anschluss besondere Regelungen für einzelne Vertragstypen, die bei Abschluss, Durchführung und ggf. Rückabwicklung des Vertrages zu berücksichtigen sind. Zu den Regelungen des Vertragsrechts gehört z. B.  die Frage, wie ein Vertrag zu Stande kommt und wie seine Wirkungen wieder beseitigt werden können, beispielsweise durch Kündigung, Anfechtung oder Rücktritt.

Im Rahmen des Vertragsrechtes können zahlreiche unterschiedliche Problemkreise auftauchen. 

Wir beraten und vertreten Sie  - gerichtlich und außergerichtlich – bei allen gängigen Vertragstypen. Hierbei sind zahlreiche Konstellationen denkbar: So übernehmen wir nicht nur die Beratung im Vorfeld des Vertragsabschlusses, wir arbeiten auch gerne Ihre Vertragsunterlagen aus oder optimieren bereits vorhandene Verträge. Wir sind auch für sie da, wenn im Rahmen der Vertragsabwicklung Probleme auftreten, beispielsweise wenn Sie Mängelansprüche gegen Ihren Vertragspartner geltend machen wollen oder sich solchen Ansprüchen ausgesetzt sehen, oder wenn Sie einen Vertrag auf für Sie möglichst günstige Weise wieder beenden möchten. Auch wenn der Vertrag sich bereits in der Durchführung oder in einem Rückabwicklungsstadium befindet, werden wir Sie im Hinblick auf Ihre diesbezüglichen Interessen bestmöglich beraten und vertreten.