Zuständig: RAin Dr. Gebhardt
Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert außergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:
- Geltendmachung von Abhilfeansprüchen vor Ort bzw. Selbstabhilfe
- Geltendmachung von Minderungsansprüchen (z. B. wegen Mangelhaftigkeit des gebuchten Hotels oder Mängeln bei der Beförderung)
- Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaften
- Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln bzw. von Folgeschäden (beispielsweise Verlust des Gepäcks, sinnlos aufgewandte Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für An- und Abreise zum Ausgangsort der Reise)
- Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
- Kündigung des Reisevertrages
- Stornierung der Reise, sei es durch den Reisenden, sei es durch den Reiseveranstalter