*

Zuständig: RAin Dr. Gebhardt


Wir beraten und vertreten Sie kompetent und qualifiziert außergerichtlich, gerichtlich und - erforderlichenfalls - schiedsgerichtlich auf allen Gebieten des Reiserechts. Zum Beispiel:

  • Geltendmachung von Abhilfeansprüchen vor Ort bzw. Selbstabhilfe
  • Geltendmachung von Minderungsansprüchen (z. B. wegen Mangelhaftigkeit des gebuchten Hotels oder Mängeln bei der Beförderung)
  • Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen nach der Europäischen Fluggastrechteverordnung gegen die Fluggesellschaften
  • Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Reisemängeln bzw. von Folgeschäden (beispielsweise Verlust des Gepäcks, sinnlos aufgewandte Kosten für eine Reiserücktrittsversicherung oder für An- und Abreise zum Ausgangsort der Reise)
  • Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für nutzlos aufgewandte Urlaubszeit
  • Kündigung des Reisevertrages
  • Stornierung der Reise, sei es durch den Reisenden, sei es durch den Reiseveranstalter