Zuständig: RA JR Gebhardt / RA Hoffmann / RAin Heuser
Wer verdächtigt wird, eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit- gleich welcher Art - begangen zu haben, begibt sich zwangsläufig in die Gefahr, seine Situation im Ermittlungsverfahren - unnötig - zu verschlechtern, wenn er gegenüber den Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei) Angaben zur Sache macht. Jeder Beschuldigte sollte sich daher zunächst auf sein Recht berufen, die Aussage zu verweigern, um sich dann möglichst umgehend an den Verteidiger (Anwalt) seines Vertrauens zu wenden. Im Rahmen einer Rücksprache können dann alle in der jeweiligen Situation erforderlichen weiteren Maßnahmen abgestimmt werden, um letztlich zu einem für Sie optimalen Ergebnis und Ausgang des Verfahrens zu gelangen. Wir verteidigen Sie nicht nur, soweit ein angebliches oder tatsächliches Fehlverhalten bei der Teilnahme am Straßenverkehr betroffen ist, sondern auch bei allen anderen denkbaren Vorwürfen, etwa im Bereich der Vermögensdelikte oder nach tätlichen Auseinandersetzungen, jedoch auch bei dem Vorwurf, gegen Umwelt-, Bauvorschriften oder sozialrechtliche Gesetze und Vorschriften verstoßen zu haben.